ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Teilnahmebedingungen des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling 2025
Organisationsleitung
Stefan Schmid
+43 650 2202816
Eine Veranstaltung des
Union Leichtathletikclub Riverside Mödling
c/o Otto Krause | ZVR 549336619
§ 1 Geltungsbereich
- Die Teilnahmebedingungen des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling regeln das Rechtsverhältnis zwischen der angemeldeten Person (“Teilnehmer:in”) und dem Veranstalter betreffend der Teilnahme an den ausgeschriebenen Wettbewerben.
- Mit Absendung der Anmeldung erkennt die/der Angemeldete diese Teilnahmebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und der angemeldeten Person (“Teilnehmer:in”).
- Die Teilnahmebedingungen des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Veranstaltungswebseite unter www.altstadtadventlauf.at abrufbar.
- Sämtliche Erklärungen einer angemeldeten Person (“Teilnehmer:in”) gegenüber dem Veranstalter sind per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder schriftlich per Post an den Union Leichtathletikclub Riverside Mödling, z.Hd.: Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling | Stefan Schmid; Siedlungsstraße 4a, 2523 Tattendorf zu richten.
§ 2 Veranstaltungsdatum, Wettbewerbe und Strecke
- Die Veranstaltungsdaten, Startzeiten, Wettbewerbsbeschreibungen und Streckenpläne sind in der aktuellen Version auf der offiziellen Veranstaltungswebseite (www.altstadtadventlauf.at) veröffentlicht und werden gegebenenfalls aktualisiert.
- Der Veranstalter behält sich vor, Startzeiten, Streckenführung und Ablauf kurzfristig anzupassen (z. B. aus Sicherheits- oder behördlichen Gründen). Über Änderungen wird rechtzeitig auf der Veranstaltungshomepage informiert.
- Die 5-Kilometer-Strecke und die 10-Kilometer-Strecke sind, sofern nicht anders angegeben, offiziell AIMS-/World‑Athletics‑konform vermessen und somit Rekord- und Bestenlisten tauglich.
- Es gelten die internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes (ÖLV) und World Athletics (WA).
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das auf der Veranstaltungswebseite bzw. in der jeweiligen Wettbewerbs-Ausschreibung vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und in der Lage sind, die Strecke aus eigener Kraft sicher zu bewältigen.
- Minderjährige (unter 18 Jahren) benötigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Für bestimmte Kinder‑/Schülerläufe gelten gesonderte Altersgrenzen; hierfür sind die Angaben auf der Veranstaltungswebseite bzw. in der Ausschreibung maßgeblich.
- Soweit behördlich oder medizinisch gefordert, kann der Veranstalter die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Die Kosten hierfür sind von der teilnehmenden Person zu tragen.
- Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer:in verbindlich, dass sie/er sich in einer ausreichend guten gesundheitlichen Verfassung befindet und keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
§ 4 Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
- Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das vom Veranstalter bekannt gegebene Online-Anmeldeportal des Partners Time Now Sports OG (www.time-now-sports.at). Der Umgang mit den dort angegebenen Anmeldedaten und die weitergehende Datenverarbeitung erfolgen gemäß der vom Veranstalter veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie der Datenverarbeitung von Time Now Sports OG sowie den geltenden Datenschutzrichtlinien.
- Der Vertrag zwischen TeilnehmerIn und Veranstalter kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter oder dem Eingang der vollständigen Zahlung des Teilnahmebeitrags zustande - je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, offene und nicht bezahlte Anmeldungen jederzeit zu stornieren. Etwaig dadurch entstehende Kosten sind von den Teilnehmer:innen zu tragen.
- Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich über die im Anmeldeportal angegebenen Zahlungsmodalitäten. Banküberweisungen auf ein separates Konto sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich.
- Die angegebenen Nenngebühren und Fristen gelten in den jeweils auf der Webseite oder im Anmeldeportal publizierten Kontingenten. Eine nachträgliche Änderung der Gebühr berührt bereits abgeschlossene Anmeldungen nicht.
- Eine Ummeldung ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
- Nach abgeschlossener Anmeldung bestehet kein Recht auf die Rückerstattung der Nenngebühr.
- Bei Nichtantritt zur Veranstaltung wird die Nenngebühr nicht rückerstattet.
- Die Rabattcodes, Ermäßigungen und Sonderkontingente des Veranstalters (z.B.: RAIBA25 für Kund:innen der Raiffeisen Regionalbank Mödling, ULC20 für Mitglieder des ULC Riverside Mödling) sind ausschließlich von den jeweils berechtigten Personengruppen zu verwenden.
Eine missbräuchliche Verwendung, insbesondere die Eingabe eines Codes ohne Berechtigung, gilt als Täuschungshandlung. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den unrechtmäßig gewährten Rabatt unverzüglich nachzuverrechnen, zusätzlich eine Vertragsstrafe (Pönale) in Höhe von EUR 20,– pro Anmeldung zu erheben, die Anmeldung bis zur vollständigen Bezahlung des korrekten Nenngeldes zu suspendieren oder ersatzlos zu stornieren und im Wiederholungsfall die betroffene Person von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus ausdrücklich vor, bei vorsätzlichem oder wiederholtem Missbrauch zivilrechtliche Schritte sowie strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Es besteht kein pauschaler Anspruch auf die angegeben Rabattcodes und Ermäßigungen. - Anmeldungen für das Elite-Rennen über 5 Kilometer können direkt per Mail an den Veranstalter (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) gerichtet werden. Die Anmeldung zum Elite-Rennen ist erst nach dem Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung gültig. - Gruppenanmeldungen ab 15 Personen, insbesondere für Kindergärten und Schulen, können direkt per Mail an den Veranstalter (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) gerichtet werden. Die Anmeldungen sind erst nach dem Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung sowie dem Zahlungseingang der Anmeldegebühr gültig. - Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen die Ausschreibung sowie den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Es werden weder gegenüber dem Veranstalter noch gegenüber den Sponsoren sowie Zulieferanten des Laufveranstalters oder deren Vertreter:innen Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen geltend gemacht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen könnten.
§ 5 Startunterlagen, Startnummern und Zeitnahme
- Ausgabezeiten und -orte für Startunterlagen (Startnummer, Startersackerl und andere Veranstaltungsrelevanten Dinge sofern notwendig) werden auf der Webseite und im Anmeldeportal bekannt gegeben.
- Die Abholung der Startunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich, sofern dies vom Veranstalter erlaubt wird.
- Startnummern sind sichtbar und unverändert (Werbedruck darf nicht unkenntlich gemacht werden) zu tragen. Veränderungen führen ausnahmslos zur Disqualifikation.
- Die offizielle Zeitnahme erfolgt durch den beauftragten Zeitnehmer Time Now Sports OG. Die vom Zeitnehmer ermittelten Ergebnisse sind maßgeblich; formale Fehler bei der Messung gelten nur vorbehaltlich offensichtlicher Rechen- oder Systemfehler.
- Die Zeitnehme erfolgt über die Transponder auf der Rückseite der Startnummern. Diese sind sorgsam zu behandeln und keinesfalls zu knicken bzw. zu beschädigen. Im Falle eines beschädigten Transponders ist keine Zeitnahme möglich.
- Die Startnummer inklusive des Transponders ist während des gesamten Laufes gut sichtbar und nicht von Kleidungsstücken bedeckt zu tragen.
§ 6 Ergebnisermittlung, Proteste und Nachprüfungen
- Vorläufige Ergebnisse werden unmittelbar nach Bewerbsende veröffentlicht. Nach Ablauf der üblichen Einspruchsfrist von 30 Minuten ab Aushang/Veröffentlichung auf der Ergebnis-Webseite, werden die Ergebnisse als endgültig bekanntgegeben.
- Proteste sind schriftlich innerhalb der Einspruchsfrist von 30 Minuten beim Organisationsleiter einzureichen. Für fristgerechte schriftliche Proteste wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben werden. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Gebühr erstattet. Die Protestgebühr ist jedenfalls im Zuge der Einreichung des Protestes in bar zu übergeben.
- Das Entscheidungsrecht des Wettkampfrichters bzw. der Rennleitung ist - soweit gesetzlich zulässig - endgültig.
§ 7 Preise, Preisgelder und Auszahlung
- Ausschreibungen zu den Preisen und den Preisgeldern im 5-Kilometer-Bewerb erfolgen jeweils auf der Veranstaltungswebseite bzw. der Ausschreibung der Veranstaltung. Anspruch auf Erhalt der Preise sowie Auszahlung des Preisgeldes besteht nur gegenüber der Person, die in der offiziellen Ergebnisliste geführt wird.
- Für die Auszahlung von Preisgeldern sind die Angabe einer Bankverbindung und ggf. steuerliche Formulare erforderlich. Steuern und Abgaben sind vom Empfänger zu tragen bzw. werden nach geltendem Recht einbehalten.
- Bei Disqualifikation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen die geltenden Anti-Doping Bestimmungen, können bereits ausgezahlte Preise zurückgefordert werden.
§ 8 Gesundheit & medizinische Versorgung
- Vor Ort steht ein vom Veranstalter organisierte Sanitätsdienst zur Verfügung. Kosten für weitergehende Behandlungen oder Rettungstransporte sind von den TeilnehmerInnen zu tragen.
- Empfehlungen und Anweisungen des medizinischen Personals sind verbindlich; die Nichtbefolgung kann zu einem Startverbot oder Ausschluss führen.
- Mit der Anmeldung erkennen alle Teilnehmer:innen an, dass das Sanitätspersonal berechtigt ist, sie bei Anzeichen einer gesundheitlichen Gefährdung aus dem Lauf zu nehmen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche auf Rückerstattung der Nenngebühr sowie auf Schadenersatz ausgeschlossen.
§ 9 Verhalten auf der Strecke / Sicherheit während der Veranstaltung
- Auf Anweisungen des Veranstalters, der Einsatzkräfte, der Polizei sowie der Streckenposten und Ordnern ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
- Das Mitführen von Tieren, Fahrrädern, Scootern, Babyjoggern und ähnlichen Hilfsmitteln ist untersagt.
- Die Begleitung von Außenstehenden auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern ist untersagt.
- Das Tragen von Kopfhörern, Headsets und technischen Hilfsmitteln sowie das Hören von Musik via Smartphones, iPods oder ähnlichem ist gemäß Internationalen Wettkampfregeln (IWR) untersagt.
- Abfall und Müll ist an den vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen. Zuwiderhandlungen können sanktioniert werden.
§ 10 Disqualifikation und Ausschlussgründe
- Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr vom Bewerb auszuschließen oder zu disqualifizieren u. a. bei:
- Nachweislicher Abkürzung der Strecke oder Manipulation an der Zeitmessung
- Überlassung / Weitergabe der Startnummer an Dritte
- Falschen oder irreführenden Angaben in der Anmeldung
- Doping oder nachweisbarer Verbrauch verbotener Substanzen
- Gefährdung anderer TeilnehmerInnen, Besucher oder Einsatzkräfte
- Unsportlichem Verhalten oder groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
- Gegen eine Disqualifikation kann innerhalb der fristgerecht veröffentlichten Regeln Einspruch eingelegt werden, die Entscheidung des Wettkampfrichters bzw. der Rennleitung ist dabei – soweit gesetzlich zulässig - endgültig.
§ 11 Haftung / Haftungsbeschränkung
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe oder Fahrzeuge ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Höhere Gewalt, Absage und Verschiebung
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt, extremen Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen, Terrorwarnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen die Veranstaltung ganz oder teilweise zu verschieben, abzusagen oder zu ändern.
- In solchen Fällen besteht kein genereller Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren. Der Veranstalter wird jedoch mögliche Regelungen (z. B. Gutschein, Übertragung auf einen Ersatztermin, Verrechnung für das Folgejahr) im Einzelfall regeln und auf der Webseite bekanntgeben.
- Ansprüche für Folgekosten (z. B. Anreise, Unterkunft) sind ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz & Bild-/Tonaufnahmen
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung des Anmelde- und Wettbewerbsprozesses. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. beauftragte Verarbeitung durch Dienstleister. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt.
- Zur Zeitnahme, Startnummern-Versand, Ergebnisveröffentlichung und sonstigen organisatorischen Zwecken werden Daten an beauftragte Dienstleister (z. B. Time Now Sports OG) übermittelt. Ohne diese Datenweitergabe an Dienstleister ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Veröffentlichung von Start- und Ergebnisdaten: Vorname, Nachname, Jahrgang, Verein/Firma (sofern angegeben), Startnummer und Wettbewerbszeit werden zur Darstellung von Start‑ und Ergebnislisten veröffentlicht.
- Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmer:in ein, dass Foto‑, Film‑ und Tonaufnahmen, auf denen sie/er erkennbar ist, für Presse‑, Informations‑ und Werbezwecke vom Veranstalter oder beauftragten Dritten verwendet werden dürfen. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation des Veranstalters.
Anm.: Weitere, ausführliche Angaben zum Datenschutz, zu Speicherdauern und Betroffenenrechten sind in der separaten Datenschutzerklärung niedergelegt.
§ 14 Werbung und Sponsorennennung
- Auf Werbemittel des Veranstalters und seiner Sponsoren sind zu achten.
- Das Tragen fremder Werbemittel auf der Startnummer ist untersagt.
- Das Tragen fremder Werbemittel an zentraler Stelle, sowie Eigenwerbung durch Teilnehmende bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
§ 15 Änderungen der Teilnahmebedingungen
- Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht. Für bereits abgeschlossene Anmeldungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Bedingungen, soweit nicht zwingende Gründe eine Änderung erforderlich machen.
§ 16 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
- Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.
- Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist das sachlich zuständige Gericht in Mödling vereinbart.
Alle Angaben vorbehaltlich Satz- und Schreibfehler.