ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Teilnahmebedingungen des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling 2026
Eine Veranstaltung des
Union Leichtathletikclub Riverside Mödling
c/o Otto Krause
Organisationsleiter
Stefan Schmid
+43 650 2202816
§ 1 Geltungsbereich
- 1.1.
Die Teilnahmebedingungen des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling regeln das Rechtsverhältnis zwischen der angemeldeten Person („Teilnehmer:in“) und dem Veranstalter betreffend die Teilnahme an den ausgeschriebenen Wettbewerben.
- 1.2.
Mit Abschluss der Anmeldung erkennt die angemeldete Person diese Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung an. Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und der angemeldeten Person.
Im Rahmen der Online-Anmeldung muss den Teilnahmebedingungen ausdrücklich zugestimmt werden. Ohne diese Zustimmung ist eine gültige Anmeldung und Teilnahme nicht möglich.
- 1.3.
Sämtliche Erklärungen einer angemeldeten Person gegenüber dem Veranstalter sind per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder schriftlich per Post an folgende Adresse zu richten:Union Leichtathletikclub Riverside Mödling
z. Hd. Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling
Siedlungstraße 4a,
2523 Tattendorf
§ 2 Veranstaltungsdatum, Wettbewerbe und Strecke
- 2.1.
Die Veranstaltungsdaten, Startzeiten, Wettbewerbsbeschreibungen und Streckenpläne sind in der aktuellen Version auf der offiziellen Veranstaltungswebseite veröffentlicht und werden gegebenenfalls aktualisiert. Ebenso befinden sich alle veranstaltungsrelevanten Daten in der offiziellen Ausschreibung des Raiffeisen Altstadt Adventlaufs. Die Ausschreibung ist ebenfalls Bestandteil des Teilnahmevertrags.
- 2.2.
Der Veranstalter behält sich vor, Startzeiten, Streckenführung, Start- und Zielbereiche sowie weitere organisatorische Abläufe aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen. Solche Gründe sind insbesondere behördliche Anordnungen, Sicherheitsanforderungen, Witterungsverhältnisse, Bauarbeiten, unvorhersehbare Streckenhindernisse oder Anforderungen von Einsatzorganisationen. Über Änderungen wird rechtzeitig auf der Veranstaltungshomepage informiert.
- 2.3.
Die 5-Kilometer-Strecke und die 10-Kilometer-Strecke sind nach den Vorgaben von World Athletics offiziell AIMS-vermessen und somit rekord- und bestenlistentauglich.
- 2.4.
Es gelten die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes (ÖLV) und von World Athletics (WA).
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
- 3.1.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das auf der Veranstaltungswebseite beziehungsweise in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und in der Lage sind, die Strecke aus eigener Kraft sicher zu bewältigen.
- 3.2.
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Die Anmeldung einer minderjährigen Person muss durch eine gesetzliche Vertretung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person erfolgen. Für Kinder- und Schüler:innenläufe gelten die auf der Veranstaltungswebsite beziehungsweise in der Ausschreibung angeführten Altersgrenzen.
- 3.3.
Soweit aus behördlichen, sportrechtlichen oder medizinischen Gründen erforderlich, kann der Veranstalter die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Die Kosten hierfür sind von der teilnehmenden Person zu tragen.
- 3.4.
Mit der Anmeldung bestätigt jede:r Teilnehmende verbindlich, dass sie oder er sich in einer ausreichend guten gesundheitlichen Verfassung befindet und keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.
- 3.5.
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die gesetzlichen Organisations-, Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten des Veranstalters bleiben davon unberührt.
§ 4 Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
- 4.1.
Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das vom Veranstalter bekannt gegebene Online-Anmeldeportal des Partners Time Now Sports OG (www.time-now-sports.at). Der Umgang mit den dort angegebenen Anmeldedaten und die weitergehende Datenverarbeitung erfolgen gemäß der vom Veranstalter veröffentlichten Datenschutzerklärung sowie der Datenverarbeitung von Time Now Sports OG und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
- 4.2.
Die technische Umsetzung der Online-Anmeldung, Teilnehmer:innenverwaltung, Zahlungsabwicklung, Startnummernzuordnung, Zeitnahme und Ergebnisdarstellung erfolgt unter Verwendung des Systems RACE RESULT der race result AG.
Ausgenommen von der Online-Anmeldung sind insbesondere ausdrücklich zugelassene Gruppenanmeldungen und Anmeldungen zum Elite-Rennen.
- 4.3.
Veranstalter und Vertragspartner der Teilnehmer:innen ist der Union Leichtathletikclub Riverside Mödling.
- 4.4.
Der Vertrag zwischen Teilnehmer:in und Veranstalter kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter oder dem Eingang der vollständigen Zahlung des Teilnahmebeitrags zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Eine bloß begonnene, nicht abgeschlossene oder nicht bestätigte Anmeldung begründet keinen Anspruch auf einen Startplatz.
- 4.5.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.
- 4.6.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, offene und nicht bezahlte Anmeldungen jederzeit zu stornieren. Etwaige dadurch entstehende Kosten sind von den Teilnehmer:innen zu tragen.
- 4.7.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich über die im Anmeldeportal angegebenen Zahlungsmodalitäten. Banküberweisungen auf ein separates Konto sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter möglich.
- 4.8.
Die angegebenen Nenngebühren und Fristen gelten in den jeweils auf der Webseite oder im Anmeldeportal publizierten Kontingenten. Eine nachträgliche Änderung der Gebühr berührt bereits abgeschlossene Anmeldungen nicht.
- 4.9.
Eine Ummeldung ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
- 4.10.
Die eigenmächtige Weitergabe einer Startnummer ohne ordnungsgemäße Ummeldung ist nicht zulässig.
- 4.11.
Nach abgeschlossener Anmeldung besteht kein Recht auf Rückerstattung der Nenngebühr.
- 4.12.
Bei Nichtantritt, Krankheit, Verletzung, Terminüberschneidungen oder sonstigen Umständen, die in der Person der Teilnehmerin beziehungsweise des Teilnehmers liegen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr.
- 4.13.
Für Verträge über Freizeitveranstaltungen, die an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
- 4.14.
Die Rabattcodes, Ermäßigungen und Sonderkontingente des Veranstalters sind ausschließlich von den jeweils berechtigten Personengruppen zu verwenden.
Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Berechtigungsnachweis zu verlangen. Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, kann die Differenz zur regulären Nenngebühr nachgefordert werden. Wird die Differenz trotz Aufforderung nicht innerhalb der bekannt gegebenen Frist bezahlt, kann die Anmeldung storniert oder die Ausgabe der Startunterlagen verweigert werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bei nachweislich vorsätzlichem Missbrauch bleiben vorbehalten. Im Wiederholungsfall kann die betroffene Person von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rabattcodes, Sonderkontingente oder sonstige Ermäßigungen.
- 4.15.
Gruppenanmeldungen ab 15 Personen, insbesondere für Kindergärten und Schulen, können direkt per E-Mail an den Veranstalter unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden. Die Anmeldungen sind erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung sowie dem Zahlungseingang der Anmeldegebühr gültig. - 4.16.
Bei Gruppen- und Sammelanmeldungen sowie allen weiteren Anmeldungen per E-Mail an den Veranstalter können die im Rahmen der Anmeldung bekannt gegebenen E-Mail-Adressen zur Information über die Veranstaltung sowie zukünftige Ausgaben des Raiffeisen Altstadt Adventlauf Mödling verwendet werden.
Jede betroffene Person hat das Recht, der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Ein entsprechender Abmeldelink ist in jedem Newsletter enthalten. Die Verarbeitung erfolgt im Falle einer Gruppenanmeldung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- 4.17.
Anmeldungen für das Elite-Rennen über 5 Kilometer können direkt per E-Mail an den Veranstalter unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden. Die Anmeldung zum Elite-Rennen ist erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung gültig. - 4.18.
Alle Teilnehmer:innen am Elite-Einladungsrennen über 5 Kilometer erhalten ihre Teilnahme auf Einladung des Veranstalters. Diese Einladung begründet keinen automatischen Anspruch auf einen Start, sondern gilt vorbehaltlich der Bestätigung durch den Veranstalter. Ohne eine vom Veranstalter bestätigte Anmeldung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Elite-Rennen.
Mit der Anmeldung erkennen die Athlet:innen die Bedingungen des Elite-Bewerbs – insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme für Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Startgelder und Preisgelder, Rücktrittsregelungen, Werbe-, Medien- und PR-Rechte, der Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen sowie der organisatorischen Abläufe – als verbindlich an.
- 4.19.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen die Ausschreibung sowie den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Es werden weder gegenüber dem Veranstalter noch gegenüber den Sponsoren und Zulieferern des Laufveranstalters oder deren Vertreter:innen Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen geltend gemacht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen könnten. Für die Haftung gelten ausschließlich die Regelungen in § 11 dieser Teilnahmebedingungen und die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Startunterlagen, Startnummern und Zeitnahme
- 5.1.
Ausgabezeiten und Ausgabeorte für Startunterlagen, insbesondere Startnummern, Startersackerl und weitere veranstaltungsrelevante Unterlagen oder Gegenstände, werden auf der Webseite und im Anmeldeportal bekannt gegeben.
- 5.2.
Die Abholung der Startunterlagen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich, sofern dies vom Veranstalter erlaubt wird.
- 5.3.
Startnummern sind sichtbar und unverändert zu tragen. Insbesondere darf der Werbedruck nicht unkenntlich gemacht werden. Veränderungen führen ausnahmslos zur Disqualifikation.
- 5.4.
Die offizielle Zeitnahme erfolgt durch den beauftragten Zeitnehmer Time Now Sports OG unter Verwendung des Systems von RACE RESULT. Die vom Zeitnehmer ermittelten Ergebnisse sind maßgeblich. Formale Fehler bei der Messung gelten nur vorbehaltlich offensichtlicher Rechen- oder Systemfehler.
- 5.5.
Die Zeitnahme erfolgt über die Transponder auf der Rückseite der Startnummern. Diese sind sorgsam zu behandeln und keinesfalls zu knicken oder zu beschädigen. Im Falle eines beschädigten Transponders ist möglicherweise keine Zeitnahme möglich.
- 5.6.
Die Startnummer inklusive des Transponders ist während des gesamten Laufs gut sichtbar und nicht von Kleidungsstücken bedeckt zu tragen.
- 5.7.
Eine Team-Staffel besteht aus vier angemeldeten Läufer:innen. Jedes Staffelteam erhält eine gemeinsame Staffel-Startnummer mit einem Transponder für die offizielle Zeitnahme. Diese gemeinsame Staffel-Startnummer ist von der jeweils laufenden Person zu tragen und bei jedem Wechsel an die nächste Läuferin beziehungsweise den nächsten Läufer zu übergeben. Die Übergabe der gemeinsamen Staffel-Startnummer muss innerhalb der festgelegten Wechselzone und entsprechend den organisatorischen Anweisungen erfolgen.
Zusätzlich erhält jedes der vier Staffelmitglieder eine persönliche Startnummer mit der gemeinsamen Teamnummer und einer Kennzeichnung: A für die erste laufende Person, B für die zweite laufende Person, C für die dritte laufende Person und D für die vierte laufende Person. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Reihenfolge, in der die Staffelmitglieder bei der Online-Anmeldung registriert wurden. Die persönlichen Startnummern A bis D dienen der Identifikation der einzelnen Staffelmitglieder. Sie enthalten grundsätzlich keinen eigenen, für die Staffelwertung maßgeblichen Zeitnahmetransponder.
Änderungen der Staffelbesetzung oder Laufreihenfolge sind nur innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Frist und nach ordnungsgemäßer Änderung der Anmeldedaten zulässig. Das Staffelteam ist selbst dafür verantwortlich, dass die gemeinsame Staffel-Startnummer mit Zeitnahmetransponder ordnungsgemäß getragen und bei jedem Wechsel vollständig übergeben wird. Eine fehlende, verspätete oder außerhalb der vorgesehenen Wechselzone vorgenommene Übergabe kann zu einer fehlenden Zeitnahme, einer Zeitstrafe oder zur Disqualifikation des Staffelteams führen.
§ 6 Ergebnisermittlung, Proteste und Nachprüfungen
- 6.1.
Vorläufige Ergebnisse werden unmittelbar nach Bewerbsende veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von 30 Minuten ab Aushang beziehungsweise Veröffentlichung auf der Ergebnis-Webseite werden die Ergebnisse als endgültig bekannt gegeben. Offensichtliche Mess-, Rechen-, Eingabe- oder Zuordnungsfehler können auch nach Ablauf dieser Frist berichtigt werden.
- 6.2.
Proteste sind schriftlich innerhalb der Einspruchsfrist von 30 Minuten beim Organisations- beziehungsweise Wettkampfleiter oder Rennleiter einzureichen. Für fristgerechte schriftliche Proteste wird eine Gebühr in Höhe von € 50,00 erhoben. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Gebühr erstattet. Die Protestgebühr ist im Zuge der Einreichung des Protests dem Organisationsleiter in bar zu übergeben.
- 6.3.
Die Entscheidung der Wettkampfrichter beziehungsweise der Rennleitung oder des Wettkampfleiters ist – soweit gesetzlich zulässig – endgültig.
§ 7 Preise, Preisgelder und Auszahlung
- 7.1.
Angaben zu Preisen und Preisgeldern im 5-Kilometer-Bewerb erfolgen auf der Veranstaltungswebseite beziehungsweise in der Ausschreibung der Veranstaltung. Anspruch auf Erhalt der Preise sowie Auszahlung des Preisgelds besteht nur gegenüber der Person, die in der offiziellen Ergebnisliste geführt wird.
- 7.2.
Für die Auszahlung von Preisgeldern sind die Angabe einer Bankverbindung und gegebenenfalls steuerliche Formulare erforderlich. Die Empfänger:innen sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche erhaltenen Geldbeträge ordnungsgemäß zu versteuern und etwaige Abgaben abzuführen. Für ausländische Athlet:innen kann gemäß § 99 Einkommensteuergesetz eine österreichische Quellensteuerpflicht bestehen.
Die Auszahlung erfolgt nach Abstimmung mit der Organisationsleitung und dem Finanzreferat des ULC Riverside Mödling.
- 7.3.
Bei Disqualifikation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen, können bereits ausgezahlte Preise und Preisgelder zurückgefordert werden.
§ 8 Gesundheit & medizinische Versorgung
- 8.1.
Vor Ort steht ein vom Veranstalter organisierter Sanitätsdienst zur Verfügung. Kosten für weitergehende Behandlungen oder Rettungstransporte sind von den Teilnehmer:innen zu tragen.
- 8.2.
Empfehlungen und Anweisungen des medizinischen Personals sind verbindlich. Die Nichtbefolgung kann zu einem Startverbot oder Ausschluss führen.
- 8.3.
Mit der Anmeldung erkennen alle Teilnehmer:innen an, dass das Sanitätspersonal berechtigt ist, sie bei Anzeichen einer gesundheitlichen Gefährdung aus dem Lauf zu nehmen. In diesem Fall sind Ansprüche auf Rückerstattung der Nenngebühr sowie auf Schadenersatz ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 9 Verhalten auf der Strecke / Sicherheit während der Veranstaltung
- 9.1.
Den Anweisungen des Veranstalters, der Einsatzkräfte, der Polizei sowie der Streckenposten und Ordner:innen ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
- 9.2.
Das Mitführen von Tieren, Fahrrädern, Scootern, Babyjoggern und ähnlichen Hilfsmitteln ist untersagt. Medizinisch notwendige Hilfsmittel sind davon nicht erfasst, sofern deren Verwendung sicher möglich und sportrechtlich zulässig ist.
- 9.3.
Die Begleitung durch Außenstehende auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern ist untersagt. Zugelassen sind ausschließlich vom Veranstalter ausdrücklich eingesetzte Fahrzeuge und Fahrräder, insbesondere zur Streckensicherung und Veranstaltungsorganisation.
- 9.4.
Das Tragen von Kopfhörern, Ohrhörern, Headsets oder vergleichbaren Audiogeräten ist während des Bewerbs aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- 9.5.
Abfall und Müll sind an den vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen. Zuwiderhandlungen können sanktioniert werden.
- 9.6.
Teilnehmer:innen der Hauptläufe können die offizielle Gepäck- und Kleiderabgabe nutzen. Zur Abgabe zugelassen sind ausschließlich ausreichend verschlossene Taschen, Rucksäcke, Sportbeutel oder vom Veranstalter ausgegebene Startbeutel. Lose Kleidungsstücke, offene Behältnisse und nicht ausreichend verpackte Gegenstände werden nicht angenommen.
Das abgegebene Gepäckstück muss mit der vom Veranstalter vorgesehenen Kennzeichnung versehen werden. Die Zuordnung kann insbesondere über einen an der Startnummer angebrachten Gepäckabriss, eine separate Gepäcknummer oder ein vergleichbares Identifikationssystem erfolgen. Zur Abgabe und Abholung ist aus Sicherheitsgründen die zugehörige Startnummer beziehungsweise der vom Veranstalter festgelegte Identifikationsnachweis erforderlich.
Nicht abgegeben werden dürfen insbesondere gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände wie Waffen, explosive oder brennbare Stoffe, nicht ausreichend verschlossene Flüssigkeiten oder verderbliche Waren. Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Schlüssel, hochwertige elektronische Geräte und andere wertvolle Gegenstände sollen nicht in der Gepäck- und Kleiderabgabe hinterlegt werden.
Der Veranstalter kann die Annahme unzureichend verpackter, nicht gekennzeichneter, besonders großer oder gefährlicher Gepäckstücke verweigern.
Gepäckstücke sind innerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Möglichkeit als Fundgegenstände behandelt und verbleiben bis zur Abholung beim Veranstalter.
§ 10 Disqualifikation und Ausschlussgründe
- 10.1.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr vom Bewerb auszuschließen oder zu disqualifizieren, unter anderem bei:
- Nachweislicher Abkürzung der Strecke oder Manipulation an der Zeitmessung
- Überlassung / Weitergabe der Startnummer an Dritte ohne Ummeldung
- Falschen oder irreführenden Angaben in der Anmeldung
- Doping oder nachweisliche Verwendung verbotener Substanzen
- Gefährdung anderer Teilnehmer:innen, Besucher:innen oder Einsatzkräfte
- Unsportlichem Verhalten oder groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
- 10.2.
Gegen eine Disqualifikation kann innerhalb der fristgerecht veröffentlichten Regeln Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der Wettkampfrichter beziehungsweise des Veranstalters ist endgültig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Haftung / Haftungsbeschränkung
- 11.1.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
- 11.2.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
- 11.3.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- 11.4.
Für Gegenstände, die außerhalb der offiziellen Gepäck- und Kleiderabgabe unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, übernimmt der Veranstalter keine Verwahrung.
Für ordnungsgemäß in der offiziellen Gepäck- und Kleiderabgabe hinterlegte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen und die besonderen Regelungen gemäß § 9. Besonders wertvolle Gegenstände sollten nicht abgegeben werden.
§ 12 Höhere Gewalt, Absage und Verschiebung
- 12.1.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt, extremen Witterungsbedingungen, behördlichen Anordnungen, Terrorwarnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen die Veranstaltung ganz oder teilweise zu verschieben, abzusagen oder zu ändern.
- 12.2.
In solchen Fällen besteht kein genereller Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren. Der Veranstalter wird jedoch mögliche Entschädigungen, beispielsweise einen Gutschein, eine Übertragung auf einen Ersatztermin oder eine Verrechnung für das Folgejahr, im Einzelfall regeln und auf der Webseite bekannt geben.
- 12.3.
Ansprüche für Folgekosten, insbesondere für Anreise oder Unterkunft, sind ausgeschlossen.
§ 13 Datenschutz & Bild-/Tonaufnahmen
- 13.1.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung des Anmelde-, Organisations- und Wettbewerbsprozesses. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung beziehungsweise die beauftragte Verarbeitung durch Dienstleister.
- 13.2.
Zur Zeitnahme, zum Startnummernversand, zur Ergebnisveröffentlichung und zu sonstigen organisatorischen Zwecken werden Daten an beauftragte Dienstleister, beispielsweise Time Now Sports OG, übermittelt. Ohne diese Datenweitergabe an Dienstleister ist eine Teilnahme nicht möglich.
- 13.3.
Zur Veröffentlichung von Start- und Ergebnisdaten werden Vorname, Nachname, Jahrgang, Verein oder Firma, sofern angegeben, Startnummer und Wettbewerbszeit in Start- und Ergebnislisten veröffentlicht.
- 13.4.
Mit der Anmeldung willigt die oder der Teilnehmer:in ein, dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen, auf denen sie oder er erkennbar ist, für Presse-, Informations- und Werbezwecke vom Veranstalter oder von beauftragten Dritten verwendet werden dürfen.
- 13.5.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
§ 14 Änderungen der Teilnahmebedingungen
- 14.1.
Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht. Für bereits abgeschlossene Anmeldungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Bedingungen, soweit nicht zwingende Gründe eine Änderung erforderlich machen.
§ 15 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
- 15.1.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
- 15.2.
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.
- 15.3.
Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist das sachlich zuständige Gericht in Mödling vereinbart.
Alle Angaben vorbehaltlich Satz- und Schreibfehler.
